Wenn sich ein passionierter Polizeibeamter, der in der Rechtsabteilung der
Polizei in Hamburg als Redakteur für Dienstvorschriften arbeitet, und ein
Diplomverwaltungswirt, der ein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen
hat und ebenfalls in der Rechtsabteilung der Hamburger Polizei tätig ist,
zusammen tun, um ein Buch für Kinder zu schreiben, dann kann es wohl
zwangsläufig nur den Titel tragen "Habe ich Recht?". Rechtskunde für
Kinder so verständlich aufzuarbeiten, dass sie trotz des teilweise doch recht
"trockenen Stoffes" lebendig wird, das haben sich die beiden Autoren
zum Ziel gesetzt - und es auch geschafft.
Unterschiedlichste Rechtsgebiete greifen Rehmet und Lange auf, um sie Kinder
durch den Paragraphendschungel zu führen, um ihnen zu zeigen, wie sie sich
rechtlich korrekt verhalten können. Und das Ganze wird an vielen
Fallbeispielen deutlich gemacht.
Da ist zum Beispiel das Mädchen, das einen höheren Geldbetrag findet und nun
nicht weiß, was sie damit anfangen soll. Gehört ihr das Geld oder muss sie es
wieder abgeben? Wie verhält sich das Mädchen richtig?
Oder wie ist das bei der vermeintlichen Mutprobe, einem Diebstahl in einem
Kaufhaus, mit der wohl schon fast jedes Kind einmal - zumindest in der Theorie -
konfrontiert wurde. Macht man sich schon schuldig, wenn man nur von diesem
Vergehen weiß? Oder ist man erst schuldig, wenn man sich wirklich zu einem
Diebstahl hat anstiften lassen?
Natürlich geben die beiden Fachautoren auch die entsprechenden Antworten auf
die vielen Fragen, die sich aufwerfen. Aber erst, nachdem sie den Leser oder die
Leserin zu eigenem Nachdenken über den "Fall" aufgefordert haben.
In dem 115 Seiten starken Buch geht es um die Rechtsbereiche Strafrecht,
Bürgerliches Recht und Verkehrsrecht, welchem zum Schluss des Buches ein
großes Kapitel gewidmet ist. Ein Glossar, das die unterschiedlichen
Fachbegriffe erläutert, ist im Anhang des Taschenbuches zu finden.
Eingeleitet wird das Buch gleich von zwei Vorworten: eines, das sich an die
Eltern, eines, das sich an die Kinder richtet. Daran wird sichtbar, dass
"Rechtskunde für Kinder" nicht als Abendlektüre im Bett geeignet
ist, sondern Anleitung benötigt. Beispielsweise bietet sich das Buch
hervorragend in der Unterrichtsgestaltung an. Lebendig kann man hier geltendes
Recht kindgerecht aufarbeiten. Aber das Buch bietet sich auch an bei
Problemfällen zu Hause. Wenn es nicht ausreicht zu sagen: "Das darfst du
nicht`", wenn Fragen nach dem "Warum?" kommen.
Fazit
Inhaltlich hätte man durchaus auf die Nennung eines türkischen Namens in der
negativ besetzten Rolle des Schlägers verzichten können, um so nicht noch
weitere Vorurteile zu schüren. Zum anderen hätte die Umschlaggestaltung
weniger nüchtern sein können.
Besonders positiv dagegen ist, dass beide Autoren in den Vorworten die
Leserinnen und Leser zur direkten Kommunikation auffordern und ihre
E-Mail-Adresse benennen.
Vorgeschlagen von Martina Meier
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veröffentlicht am 05. Juni 2005 2005-06-05 09:05:45