Im politischen Prozess sind die bestmöglichen Lösungen im
Entscheidungsprozesß wichtig. So gibt es die Wirtschafts- Gesellschafts- und
Kulturpolitik mit vielen Entscheidungsfindungen. Die Bewertung von Policies und
ihre öffentliche Relevanz unterliegen stets Konjunkturen. Die vier klassischen
Ministerien zeigen die vier zentralen Felder auf: Außenpolitik, Innenpolitik,
Justizpolitik, Finanzpolitik. Mit der Demokratisierung und Parlamentarisierung
der politischen Systeme sind neue Felder entstanden, die den Staat als
Leistungs- und Interventionsstaat z.B. in der Sozialpolitik neu erstehen
ließen. Unter Deregulierung verstehen wir heute hingegen die Rückführung des
staatlichen Einflusses. Die Frage, ob ein neues Reformgesetz bei seiner
Umsetzung durch Verwaltung, Gerichte und betroffene Bürger nicht blockiert oder
behindert worden sei, führte zur Implementationsforschung. Die Frage, ob ein
Reformprogramm als Erfolg zu bewerten sei, ließ die Evaluationsforschung
entstehen. Beide sind gekoppelt mit der Verwaltungswissenschaft.
Die politikwissenschaftliche Verwaltungsforschung stand unter dem Eindruck, daß
Bestrebungen kaum mehr durch Gesetzgebung und Verwaltungsalte durchgesetzt
werden können. Modernisierung von Staat und Verwaltung mußte heißen, neue
Formen der Kooperation zwischen Politik und Verwaltung zu erstreben. Das
Verwaltungsrecht bietet hier die rechtlichen Grundlagen. In der bundesdeutschen
Variante des Parlamentarismus wird dem Parlament eine herausragende, durch
präsidiale Machtkompetenzen nicht eingeschränkte Kompetenz eingeräumt.
Bundestag und Länderparlamenten kommt eine starke Stellung zu. Sie sind trotz
der starken Stellung von Regierung und Ministerialverwaltung bedeutsam. Die
Aufgaben des Bundestages umfassen die Gesetzgebung (Art. 70 ff. GG). Er wählt
ebenso den Regierungschef (Art. 63) und kann ihn durch ein konstruktives
Mißtrauensvotum stürzen (Art. 67 GG). An der Gesetzgebung sind wiederum
mehrere Institutionen beteiligt: die Länder über den Bundesrat, die
Ministerialbürokratie, Partei- und Koalitionsgremien, Lobbyisten und Verbände,
Sachverständige. Die Ministerialverwaltung zumeist einen Informations- und
Kompetenzvorsprung, den das Parlament trotz wissenschaftlicher Unterstützung
durch einen eigenen Mitarbeiterstab nicht kompensieren kann. Bei der Verwaltung
handelt es sich um hoheitliches Handeln. Es ist die hoheitlich-ordnende Funktion
der Verwaltung.
Das allgemeine Verwaltungsrecht ist damit ein bedeutendes Rechtsgebiet. Das hier
vorliegende 589 Seiten starke Buch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht arbeitet
überaus fundiert das Allgemeine Verwaltungsrecht heraus und geht insbesondere
auf die Verwaltungsorganisation, den Behördenaufbau, verschiedene
verwaltungsrechtliche Rechtsquellen, subjektive und öffentliche Rechte sowie
auf Abwägungs- und Ermessensentscheidungen ein. Dabei kommen vor allem der
Einfluß des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf das nationale Recht und auch
die übrige Rechtsentwicklung im Bereich des Verwaltungsrechts gut zur Sprache.
Obwohl nach einer aktuellen Studie der Bundestagsverwaltung die berühmte
"70 Prozent" - Formel, wonach 70 Prozent der rechtlichen vorgaben aus
Brüssel Einfluß auf die deutsche Gesetzgebeung hätten, inzwischen relativiert
wird, liest sich das vorliegende Buch mit seinen europäischen Schwerpunkten
nicht minder informativ.
Zu den Pressure-Möglichkeiten gehört heute der Lobbyismus, d.h. die
Einflußnahme von Verbandsvertretern von außen auf politische Entscheidungen
vor allem auch auf die Verwaltung der Ministerien. So finden privilegierte
Verbände Zugang zu der Ministerialbürokratie, die der Herkunftsort von bis zu
zwei Dritteln aller Gesetzesvorhaben ist. Sie ist das Einfallstor für die
institutionalisierte Verbandseinwirkung, beispielsweise nach Artikel 70, Absatz
1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags (GOBT), der die öffentliche
Anhörung (Hearing) regelt. Die Spezialisierung der Herrschaftstätigkeit bringt
es mit sich, daß dort, wo theoretisch nur verwaltet werden sollte, in der
Ministerialbürokratie, tatsächlich regiert wird und Rechtsentscheidungen
getroffen werden, die diese als Ansprechpartner für Verbände wichtig machen.
Dies zeichnet heute die Verwaltung zunehmend aus. Der resultierende Verlust an
Einfluß der Legislative (Deutscher Bundestag) bewirkt, daß das Parlament seine
genuine Funktion als Initiator von Gesetzen reduziert. Dies sind alles
interessante Entwicklungen, deren rechtlichen Kontext man stets gleichfalls
betrachten sollte.
Fazit
Die Konzeption des dafür geeigneten Buches ist sehr sinnvoll. Im Mittelpunkt
steht dabei stets die Methodik der Falllösung. Zur Konkretisierung und
Veranschaulichung wurden zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen
aufgenommen. Die im vorliegenden Buch enthaltene Kombination von deduktiver und
induktiver Lernmethode ist vor allem für Studierende geeignet, ohne diese aber
zu unterfordern: Schwieriges wird nicht reduziert oder übergangen!
Vorgeschlagen von Daniel Bigalke
[Profil]
veröffentlicht am 19. September 2009 2009-09-19 12:39:35