Das vorliegende Buch stellt eine Einführung in das Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB) mit praktischen Fällen und Hinweisen für das Studium dar. Es ist ein
sehr kleines Büchlein mit etwas über 100 Seiten im Mini-Taschenformat. Wer
davon ausgeht, dass es das BGB umfasst, der irrt. Das Buch enthält lediglich
einen kleinen Teil. Generationen von Studierenden verschiedener Fachrichtungen
an Universitäten und Fachhochschulen, aber auch Lehrlinge und Anfänger
unterschiedlichster Berufe, haben sich mit Hilfe dieser lebendigen und
zuverlässigen Einführung eine Grundlage im Verständnis des Faches, der
Zusammenhänge und der Bedeutung erworben. Hätten sie alle nicht Erfolg in
ihrem Lerneifer gehabt, wäre der Erfolg dieses Werkes, das jetzt in seiner
dreißigsten Auflage vorliegt und insgesamt bereits über eine Millionen mal
verkauft wurde, nicht verständlich.
Im BGB sind überwiegend die "vor die Klammer" gezogenen allgemeinen
Regeln enthalten. Deren Bedeutung ergibt sich aber weithin erst aus der
Anwendung auf die besonderen Problemlagen des Schuldrechts usw. Erst aus den
dort geltenden Ausnahmen folgt z.B. die Tragweite der Grundsätze des
Allgemeinen Teils. Ein Lehrbuch muß diesen Zusammenhängen Rechnung tragen und
ist darauf angewiesen, immer wieder die Querverbindungen zum Stoff der
Besonderen Teile des BGB herzustellen. Genau das tut der Autor sehr gut. Er ist
bayerischer Jurist sudetendeutscher Abstammung, wurde 1965 ausgezeichnet mit dem
Förderpreis der "Stiftung der Deutschen Gemeinden und Gemeindeverbände
zur Förderung der Kommunalwissenschaften". Er ist Autor juristischer
Taschenbuch-Bestseller und Mitarbeiter an einer Einführung in die
Sozialpsychologie.
So ist es das besondere Anliegen des Autors, die Verbindungen innerhalb des BGB
herauszuarbeiten und sie transparent zu machen. Die Darstellung genügt damit
vor allem den Bedürfnissen der fortgeschrittenen Studierenden. Sie will aber
auch dem interessierten Anfänger verständlich sein und ihm neben der Kenntnis
des Allgemeinen Teils auch frühzeitig Einblick in die Probleme der Besonderen
Teile des BGB vermitteln.
Fazit
Teil des Erfolges des Buches wird es wohl weiterhin sein, daß es eine optimal
gelungene Darstellung abliefert.
Vorgeschlagen von Daniel Bigalke
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veröffentlicht am 03. Mai 2009 2009-05-03 11:22:59